


Das Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums, das den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern und den Schutz geistigen Eigentums stärken soll, trat am 01.09.2008 in Kraft. Es entstand aus der Umsetzung der sogenannten EU-Durchsetzungs-Richtlinie. Wesentliche Punkte sind ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen Dritte, verschiedene Erleichterungen bei der Sicherung von Beweisregeln und die Klarstellung, dass der Schadensersatzanspruch des Betroffenen neben dem konkreten Schaden auch beispielsweise fiktive Lizenzgebühren umfasst (was bisher zwar in der Rechtsprechung üblich, jedoch nicht gesetzlich verankert war).
Laut Bundesjustizministerium verbessere das Gesetz auch "die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen". Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltskosten für die erstmalige Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen. Das gilt für Urheberrechtsverletzungen, die ab dem 01.09.2008 begangen werden.

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